10.9.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 269/20
Klage, eingereicht am 18. April 2011 — Europäische Kommission/Republik Slowenien
(Rechtssache C-185/11)
2011/C 269/37
Verfahrenssprache: Slowenisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K.-Ph. Wojcik, M. Žebre und N. Yerrell)
Beklagte: Republik Slowenien
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Slowenien dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 8 Abs. 3 der Ersten Richtlinie 73/239/EWG des Rates vom 24. Juli 1973 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) (1) und aus den Art. 29 und 39 der Richtlinie 92/49/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 88/357/EWG (Dritte Richtlinie Schadenversicherung) (2) sowie aus den Art. 56 und 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen hat, dass sie die Richtlinien 73/239/EWG und 92/49/EWG des Rates nicht ordnungsgemäß und nicht vollständig in ihre Rechtsordnung umgesetzt hat;
—
der Republik Slowenien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 73/239/EWG und der Richtlinie 92/49/EWG sei am 1. Mai 2004 abgelaufen.
(1) ABl. L 228, S. 3.
(2) ABl. L 228, S. 1.
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