27.8.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 252/12
Rechtsmittel der Longevity Health Products, Inc. gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 9. März 2011 in der Rechtssache T-190/09, Longevity Health Products, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle); anderer Beteiligter: Performing Science LLC; eingelegt am 13. Mai 2011
(Rechtssache C-222/11 P)
2011/C 252/24
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Longevity Health Products, Inc. (Prozessbevollmächtigter: J. Korab, Rechtsanwalt)
Andere Verfahrensbeteiligte: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), Performing Science LLC
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
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das Rechtsmittel der Gesellschaft Longevity Health Products, Inc. für zulässig zu erklären,
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die Entscheidung des Gerichts vom 9. März 2011, T-190/09, für nichtig zu erklären und
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dem Harmonisierungsamt für den Binnemarkt die Kosten aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Die Beschränkung der Markenfreiheit könne nur im öffentlichen Interesse gerechtfertigt werden, so etwa zur Vermeidung einer allfälligen Täuschung beteiligter Verkehrskreise. Dies könne allerdings im vorliegenden Fall ausgeschlossen werden, da sowohl Fachleute als auch Laien zwischen dem Markenwortlaut 5 HTP und der systematischen Bezeichnung für 5-Hydroxy-tryptophan zu unterscheiden wüssten.
Fachleuten wie Apotheker und Veterinärmediziner sei bekannt, dass auch nur geringfügige Veränderungen chemischer Nomenklaturausdrücke oder chemischer Summenformeln zu wesentlichen Unterschieden des Stoffaufbaues führen könnten. Dieser Personenkreis würde daher ohne weiteres die korrekte chemische Bezeichnung, die mit der Marke nicht übereinstimmt, weiterverwenden.
„Informierten“, das heißt an den betroffenen Produkten interessierten Laien und Verbrauchern sei ebenfalls bekannt, dass die aus der chemischen Nomenklatur abgeleiteten Bezeichnungen von unterschiedlichen Stoffen sich möglicherweise nur geringfügig unterscheiden, eine minimale Namensdifferenz aber durchaus mit massiven Veränderungen der pharmakologischen, chemischen und physikalischen Eigenschaften dieser Stoffe verbunden ist.
Das nicht an den betroffenen Produkten interessierte Laienpublikum sei ohnehin nicht in der Lage, eine Verbindung zwischen dem Markennamen 5 HTP und dem Stoff 5-Hydroxy-tryptophan zu erkennen und könne somit dadurch auch nicht in die Irre geleitet werden.
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