30.7.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 226/15
Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Geldern (Deutschland) eingereicht am 24. Mai 2011 — Nadine Büsch und Björn Siever gegen Ryanair Ltd
(Rechtssache C-255/11)
2011/C 226/28
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Geldern
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Nadine Büsch und Björn Siever
Beklagte: Ryanair Ltd
Vorlagefragen
1.
Handelt es sich bei dem in Art. 7 FluggastrechteVO (1) geregelten Ausgleichsanspruch um einen Schadensersatzanspruch, der wegen Art. 29 Satz 1 MÜ (2) den Beschränkungen des Montrealer Übereinkommens unterliegt, wenn er wegen einer großen Verspätung des Fluges zuzuerkennen ist?
2.
Ist der Ausgleichsanspruch des Art. 7 FluggastrechteVO nichtkompensatorisch im Sinne von Art. 29 Satz 2 MÜ, soweit er die Schäden übersteigt, die dem Fluggast aufgrund der großen Verspätung entstanden sind? Schließt dies einen Ausgleichsanspruch zur Gänze aus oder entsteht dieser in Verspätungsfällen nur in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens?
(1) Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91; ABl. L 46, S. 1.
(2) Beschluss des Rates vom 5. April 2001 über den Abschluss des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Übereinkommen von Montreal) durch die Europäische Gemeinschaft; ABl. L 194, S. 38.
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