30.7.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 226/16
Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court of the United Kingdom (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 25. Mai 2011 — The Queen auf Antrag von David Edwards und Lilian Pallikaropoulos/Environment Agency, First Secretary of State und Secretary of State for Environment, Food and Rural Affairs
(Rechtssache C-260/11)
2011/C 226/30
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
Supreme Court of the United Kingdom
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: David Edwards, Lilian Pallikaropoulos
Beklagte: Environment Agency, First Secretary of State, Secretary of State for Environment, Food and Rural Affairs
Vorlagefragen
1.
Wie muss ein nationales Gericht bei einer Kostenentscheidung gegen ein in einem Umweltverfahren als Kläger unterlegenes Mitglied der Öffentlichkeit im Hinblick auf die Anforderungen nach Art. 9 Abs. 4 des Übereinkommens von Aarhus in der Umsetzung durch Art. 10a der Richtlinie 85/337/EWG (1) und Art. 15a der Richtlinie 96/61/EG (2) (im Folgenden: Richtlinien) vorgehen?
2.
Sind bei der Entscheidung über die Frage, ob der Rechtsstreit „übermäßig teuer“ im Sinne von Art. 9 Abs. 4 des Übereinkommens von Aarhus in der Umsetzung durch die Richtlinien ist, objektive Kriterien zugrunde zu legen (z. B. indem auf die Fähigkeit eines „durchschnittlichen“ Mitglieds der Öffentlichkeit abgestellt wird, die mögliche Haftung für die Kosten zu tragen) oder subjektive Kriterien (indem auf das Vermögen des im Einzelfall betroffenen Klägers abgestellt wird) oder eine Kombination dieser beiden Kriterien?
3.
Bestimmt sich dies in vollem Umfang nach nationalen Recht des Mitgliedstaats mit der alleinigen Maßgabe, dass das in den Richtlinien festgelegte Ziel erreicht wird, nämlich, dass das betreffende Verfahren nicht „übermäßig teuer“ ist?
4.
Ist bei der Prüfung, ob das Verfahren „übermäßig teuer“ ist oder nicht, der Gesichtspunkt von Bedeutung, dass der Kläger sich tatsächlich nicht hat davon abschrecken lassen, das Verfahren einzuleiten bzw. fortzusetzen?
5.
Ist ein Verfahren zulässig, das diese Fragen für die Verfahrensabschnitte (i) der Rechtsmittelinstanz oder (ii) der weiteren Rechtsmittelinstanz unterschiedlich gegenüber der ersten Instanz regelt?
(1) Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 (ABl. L 175, S. 40).
(2) Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 (ABl. L 257, S. 26).
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