24.9.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 282/4
Rechtsmittel, eingelegt am 29. Juni 2011 von der Lancôme parfums et beauté & Cie gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 14. April 2011 in der Rechtssache T-466/08, Lancôme parfums et beauté & Cie/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), Focus Magazin Verlag GmbH
(Rechtssache C-334/11 P)
2011/C 282/08
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Lancôme parfums et beauté & Cie (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. von Mühlendahl und J. Pagenberg)
Andere Verfahrensbeteiligte: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), Focus Magazin Verlag GmbH
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
—
das Urteil des Gerichts vom 14. April 2011 in der Rechtssache T-466/08 und die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts vom 29. Juli 2009 in der Sache R 1796/2007-1 aufzuheben,
—
dem Harmonisierungsamt und der anderen Verfahrensbeteiligten die Kosten in den Verfahren vor der Beschwerdekammer, vor dem Gericht und vor dem Gerichtshof aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Die Rechtsmittelführerin macht geltend, das angefochtenen Urteil müsse aufgehoben werden, weil das Gericht gegen Art. 43 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 40/94 verstoßen und rechtsfehlerhaft festgestellt habe, dass in der angefochtenen Sache der Zeitraum von fünf Jahren nach der Eintragung, während dessen die ältere deutsche Marke FOCUS, auf die der Widerspruch gegen die angemeldete Gemeinschaftsmarke ACON FOCUS gestützt werde, ernsthaft benutzt werden müsse, erst am 13. Januar 2004 begonnen habe.
Der Feststellung, dass Verwechslungsgefahr bestehe, tritt die Rechtsmittelführerin nicht entgegen. Sie ist zwar mit dieser Feststellung nicht einverstanden, doch habe das Gericht insoweit keinen Rechtsfehler begangen.
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