27.8.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 252/26
Klage, eingereicht am 5. Juli 2011 — Europäische Kommission/Tschechische Republik
(Rechtssache C-353/11)
2011/C 252/49
Verfahrenssprache: Tschechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: E. Manhaeve, M. Thomannová-Körnerová)
Beklagte: Tschechische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Tschechische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2010/5/EU der Kommission vom 8. Februar 2010 zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Acrolein in Anhang I (1) dieser Richtlinie verstoßen hat, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlich sind, erlassen oder sie der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat,
—
der Tschechischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in die innerstaatliche Rechtsordnung sei am 31. August 2010 abgelaufen.
(1) ABl. L 36, S. 24.
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