26.11.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 347/7
Vorabentscheidungsersuchen des Fővárosi Bíróság (Ungarn), eingereicht am 11. Juli 2011 — Mostafa Abed El Karem El Kott u. a./Bevándorlási és Állampolgársági Hivatal, Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge
(Rechtssache C-364/11)
2011/C 347/10
Verfahrenssprache: Ungarisch
Vorlegendes Gericht
Fővárosi Bíróság
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Mostafa Abed El Karem El Kott, Chad Amin A Radi, Kamel Ismail Hazem
Beklagte: Bevándorlási és Állampolgársági Hivatal, Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge
Vorlagefragen
Für die Zwecke der Anwendung von Art. 12 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2004/83 (1):
1.
Bedeutet der Schutz dieser Richtlinie die Anerkennung als Flüchtling oder — je nach Wahl der Mitgliedstaaten — eine der beiden zum Anwendungsbereich der Richtlinie gehörenden Schutzformen (Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutzstatus) oder gegebenenfalls keine dieser beiden automatisch, sondern nur die Zugehörigkeit zum persönlichen Anwendungsbereich der Richtlinie?
2.
Bezieht sich der Wegfall des Schutzes oder des Beistands der Institution auf den Aufenthalt außerhalb des Tätigkeitsgebiets der Institution, die Einstellung der Tätigkeit der Institution oder den Wegfall der Möglichkeit der Institution, Beistand oder Schutz zu gewähren, oder gegebenenfalls auf ein unfreiwilliges, auf eine legitime oder objektive Ursache zurückgehendes Hindernis, weswegen die dazu berechtigte Person den Schutz oder den Beistand nicht in Anspruch nehmen kann?
(1) Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 304, S. 12).
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