24.9.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 282/13
Klage, eingereicht am 13. Juli 2011 — Europäische Kommission/Irland
(Rechtssache C-374/11)
2011/C 282/24
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: E. White, I. Hadjiyiannis und A. Marghelis)
Beklagter: Irland
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass Irland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 260 AEUV verstoßen hat, dass es nicht die Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-188/08, Kommission/Irland, ergeben;
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Irland aufzugeben, der Kommission einen Pauschalbetrag in Höhe von 4 771,20 Euro, multipliziert mit der Zahl der Tage vom Erlass des Urteils in der Rechtssache C-188/08 an bis zum Erlass des Urteils im vorliegenden Verfahren (oder bis Irland dem Urteil in der Rechtssache C-188/08 vollständig nachkommt, falls dies während der Anhängigkeit des vorliegenden Verfahrens geschehen sollte) zu zahlen;
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Irland aufzugeben, der Kommission ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 26 173,44 Euro vom Erlass des Urteils im vorliegenden Verfahren an bis zu dem Zeitpunkt zu zahlen, zu dem es dem Urteil in der Rechtssache C-188/08 nachkommt;
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Irland die Kosten dieses Klageverfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Über eineinhalb Jahre seien seit dem Erlass des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-188/08 vergangen. Nach Ansicht der Kommission sollte Irland somit genügend Zeit gehabt haben, um dem Urteil des Gerichtshofs nachzukommen. Sie stelle in der Tat fest, dass Irland angekündigt habe, dass es beabsichtige, die erforderlichen Rechtsvorschriften bis Ende 2010 erlassen zu haben. Dieses Ziel sei jedoch noch nicht erreicht, und es habe nicht den Anschein, dass Irland dem Urteil alsbald vollständig nachkommen werde. Infolgedessen sei die Kommission der Ansicht, dass Irland seiner Verpflichtung aus Art. 260 Abs. 1 AEUV nicht nachgekommen sei.
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