8.10.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 298/11
Vorabentscheidungsersuchen der Cour d’appel de Bruxelles (Belgien), eingereicht am 15. Juli 2011 — Pie Optiek/Bureau Gevers, European Registry for Internet Domains
(Rechtssache C-376/11)
2011/C 298/21
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour d’appel de Bruxelles
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Pie Optiek
Beklagte: Bureau Gevers, European Registry for Internet Domains
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 12 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission vom 28. April 2004 zur Festlegung von allgemeinen Regeln für die Durchführung und die Funktionen der Domäne oberster Stufe „.eu“ und der allgemeinen Grundregeln für die Registrierung (1) dahin auszulegen, dass in einem Fall, in dem das betroffene frühere Recht ein Markenrecht ist, der Begriff „Lizenznehmer früherer Rechte“ eine Person erfassen kann, der vom Markeninhaber nur erlaubt worden ist, im eigenen Namen, aber für Rechnung des Lizenzgebers einen Domänennamen zu registrieren, der mit der Marke identisch oder ihr ähnlich ist, ohne dass ihr jedoch erlaubt worden ist, die Marke auf andere Weise zu benutzen oder das Zeichen als Marke zu benutzen, etwa um Waren oder Dienstleistungen unter der Marke zu vertreiben?
2.
Ist Art. 21 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 874/2004 … [nicht wiedergegeben] dahin auszulegen, dass „Rechte oder berechtigte Interessen“ auch dann bestehen, wenn der „Lizenznehmer früherer Rechte“ die Registrierung des „.eu“-Domänennamens im eigenen Namen, aber für Rechnung des Markeninhabers vorgenommen hat, wenn dieser nicht antragsberechtigt gemäß Art. 4 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 733/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. April 2002 zur Einführung der Domäne oberster Stufe „.eu“ (2) ist?
(1) ABl. L 162, S. 40.
(2) ABl. L 113, S. 1.
Full & Egal Universal Law Academy