22.10.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 311/18
Vorabentscheidungsersuchen des Nejvyšši správní soud (Tschechische Republik), eingereicht am 22. Juli 2011 — CS AGRO Ronov s. r. o./Ministerstvo zemědělství
(Rechtssache C-390/11)
2011/C 311/28
Verfahrenssprache: Tschechisch
Vorlegendes Gericht
Nejvyšši správní soud
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: CS AGRO Ronov s. r. o.
Beklagter: Ministerstvo zemědělství
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 4a Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1261/2007 (1) des Rates so auszulegen, dass unter der Verpflichtung des jeweiligen Erzeugers, dem Unternehmen, mit dem er im vorangegangenen Wirtschaftsjahr einen Liefervertrag geschlossen hat, nicht länger eine bestimmte Menge von Quotenzuckerrüben zu liefern, eine einseitige Erklärung des Erzeugers dahin gehend zu verstehen ist, dass er im Wirtschaftsjahr 2008/09 keine Zuckerrüben liefern werde, oder ist unter einer solchen Verpflichtung eine schriftliche Beendigung des Vertragsverhältnisses des Erzeugers mit dem Zuckerunternehmen über die Lieferung von Zuckerrüben für das genannte Wirtschaftsjahr zu verstehen?
2.
Kann der Umstand, dass eine Vertragspartei ein in einer unmittelbar geltenden unionsrechtlichen Vorschrift vorgesehenes Vorgehen nutzt, die Nichtdurchsetzbarkeit einer Verpflichtung dieser Vertragspartei, die auf einem gültigen Vertrag zwischen Privatrechtssubjekten beruht, zur Folge haben — unter der Voraussetzung, dass der anderen Vertragspartei infolge dieses Umstands Mittel aus dem Staatshaushalt gewährt werden?
(1) ABl. L 58, S. 42.
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