7.1.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 6/2
Rechtsmittel der Jager & Polacek GmbH gegen das Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 12. Mai 2011 in der Rechtssache T-488/09, Jager und Polacek GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingelegt am 28. Juli 2011
(Rechtssache C-402/11 P)
2012/C 6/02
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Jager & Polacek GmbH (Prozessbevollmächtigter: A. Renck, Rechtsanwalt)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt
1.
das Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 12. Mai 2011 (Rechtssache T-488/09) aufzuheben;
2.
die Kosten des Verfahrens dem Beklagten im ersten Rechtszug aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlange, die streitgegenständliche Mitteilung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt, mit der der Widerspruch der Rechsmittelführerin für zulässig erklärt wurde, als Entscheidung anzusehen und das Widerspruchsverfahren fortzusetzen. Die gegenteilige Ansicht des Gerichts sei rechtsfehlerhaft und gründe sich auf Urteile des Gerichtshofs, die auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar seien.
Weiters habe das Gericht sich geirrt, indem es feststellte, dass eine Mitteilung keine Entscheidung sein könne. Richtig sei vielmehr, dass eine Entscheidung auch in einer Mitteilung enthalten sein könne.
Zuletzt habe das Gericht nicht ausreichend begründet, warum die internationale Registrierung der streitgegenständlichen Marke für das vorliegende Verfahren ohne Bedeutung sei.
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