22.10.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 311/20
Rechtsmittel der Atlas Transport GmbH gegen das Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 16. Mai 2011 in der Rechtssache T-145/08, Atlas Transport GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle); andere Beteiligte: Atlas Air Inc.; eingelegt am 29. Juli 2011
(Rechtssache C-406/11 P)
2011/C 311/33
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Atlas Transport GmbH (Prozessbevollmächtigter: K. Schmidt-Hern, Rechtsanwalt)
Andere Verfahrensbeteiligte: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) und Atlas Air Inc.
Anträge
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Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union, Rs. T-145/08 vom 16. Mai 2011 aufzuheben,
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die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 24.01.2008 (Beschwerdesache R 1023/2007-1) aufzuheben,
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dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) — HABM die Kosten beider Rechtszüge aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Das HABM und das Gericht hätten mit der angegriffenen Entscheidung Art. 59 Satz 3 GMV a.F. verletzt, der die Begründungspflicht einer Beschwerde regelt. HABM und Gericht hätten mit der angegriffenen Entscheidung außerdem Art. 60 GMV i.V.m. Regel 20 Abs. 7 GMDV analog sowie anerkannte Rechtsgrundsätze der Mitgliedstaaten verletzt. Das Verfahren vor dem HABM sei zwingend auszusetzen gewesen, so dass die Beschwerdefrist noch gar nicht abgelaufen gewesen sei.
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