22.10.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 311/20
Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Münster (Deutschland) eingereicht am 1. August 2011 — Strafverfahren gegen Thomas Karl-Heinz Kerkhoff
(Rechtssache C-408/11)
2011/C 311/34
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Münster
Parteien des Ausgangsverfahrens
Thomas Karl-Heinz Kerkhoff
Staatsanwaltschaft Münster
Vorlagefrage
Ist Artikel 11 Absatz 4 der Richtlinie 2006/126/EG (1) in der Art auszulegen, dass ein Mitgliedstaat berechtigt ist, einen von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein dauerhaft auch dann nicht anzuerkennen, wenn ihm zuvor auf dem Gebiet des erstgenannten Staates die Fahrerlaubnis entzogen worden war, ohne dass eine gesonderte Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war oder eine verhängte Sperrfrist inzwischen verstrichen ist?
(1) Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung); ABl. L 403, S. 18.
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