22.10.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 311/21
Vorabentscheidungsersuchen des Městský soud v Praze (Tschechische Republik), eingereicht am 10. August 2011 — Česká spořitelna, a.s./Gerald Feichter
(Rechtssache C-419/11)
2011/C 311/36
Verfahrenssprache: Tschechisch
Vorlegendes Gericht
Městský soud v Praze
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Česká spořitelna, a.s.
Beklagter: Gerald Feichter
Vorlagefragen
1.
Kann die Wendung „Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag, den eine Person … zu einem Zweck geschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit dieser Person zugerechnet werden kann“ in Art. 15 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (1) des Rates dahin ausgelegt werden, dass darunter auch Ansprüche aus einem bei seiner Begebung unvollständigen Wechsel fallen, die der Zahlungsberechtigte gegen den Wechselbürgen des Wechselausstellers geltend macht?
2.
Kann unabhängig davon, ob die erste Frage zu bejahen oder zu verneinen ist, die Wendung „Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag“ in Art. 5 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates dahin ausgelegt werden, dass darunter bei Berücksichtigung allein des Urkundeninhalts als solchem auch Ansprüche aus einem bei seiner Begebung unvollständigen Wechsel fallen, die der Zahlungsberechtigte gegen den Wechselbürgen des Wechselausstellers geltend macht?
(1) Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 12, S. 1).
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