29.10.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 319/10
Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofes (Österreich) eingereicht am 10. August 2011 — Jutta Leth gegen Republik Österreich, Land Niederösterreich
(Rechtssache C-420/11)
2011/C 319/17
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Oberster Gerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Jutta Leth
Beklagte: Republik Österreich, Land Niederösterreich
Vorlagefrage
Ist Art. 3 der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 (1), in der Fassung der Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 (2), und der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.5.2003 (3), (UVP-Richtlinie) dahin auszulegen, dass
1.
der Begriff „Sachgüter“ nur deren Substanz oder auch deren Wert erfasst;
2.
die Umweltverträglichkeitsprüfung auch dem Schutz des Einzelnen vor dem Eintritt eines Vermögensschadens durch Minderung des Werts seiner Liegenschaft dient?
(1) Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl. L 175, S. 40.
(2) Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl. L 73, S. 5.
(3) Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten — Erklärung der Kommission, ABl. L 156, S. 17.
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