19.11.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 340/10
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Palermo — Sezione Distaccata di Bagheria (Italien), eingereicht am 7. September 2011 — Paola Galioto/Maria Guccione u. a.
(Rechtssache C-464/11)
2011/C 340/18
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale di Palermo — Sezione Distaccata di Bagheria
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Paola Galioto
Beklagte: Maria Guccione, Maria Piera Savona, Fabio Savona
Vorlagefragen
1.
Können die Art. 3 und 4 der Richtlinie 2008/52/EG (1) über die wirksame und sachkundige Mediation dahin ausgelegt werden, dass sie verlangen, dass der Mediator auch über juristische Kenntnisse verfügen und die Auswahl des Mediators durch den Verantwortlichen der Einrichtung mit Rücksicht auf die spezifischen Kenntnisse und beruflichen Erfahrungen auf dem streitgegenständlichen Gebiet getroffen werden muss?
2.
Kann Art. 1 der Richtlinie 2008/52/EG dahin ausgelegt werden, dass er Kriterien über die örtliche Zuständigkeit der Einrichtungen für Mediation verlangt, die darauf abzielen, den Zugang zur alternativen Streitbelegung zu erleichtern und die gütliche Beilegung von Streitigkeiten zu fördern?
3.
Können Art. 1 der Richtlinie 2008/52/EG über ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mediation und Gerichtsverfahren, Art. 3 Buchst. a sowie die Erwägungsgründe 10 und 13 der Richtlinie 2008/52/EG über die zentrale Bedeutung der Freiwilligkeit der Parteien in der Verantwortung für das Mediationsverfahren und ihrer Entscheidung über die Beendigung dieses Verfahrens dahin ausgelegt werden, dass der Mediator, wenn keine gütliche Vereinbarung auf freiwilliger Basis getroffen wurde, einen Vorschlag zur gütlichen Einigung formulieren kann, es sei denn, die Parteien bitten ihn übereinstimmend, davon abzusehen (weil sie das Mediationsverfahren beenden wollen)?
(1) ABl. L 136, S. 3.
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