19.11.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 340/11
Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret (Dänemark), eingereicht am 19. September 2011 — HK Danmark, handelnd für Glennie Kristensen/Experian A/S
(Rechtssache C-476/11)
2011/C 340/20
Verfahrenssprache: Dänisch
Vorlegendes Gericht
Vestre Landsret
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: HK Danmark, handelnd für Glennie Kristensen
Beklagte: Experian A/S
Vorlagefragen
1.
Ist die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG (1) des Rates betreffend die Festsetzung von Altersgrenzen für den Zugang zu betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten betriebliche Systeme der sozialen Sicherheit generell vom Verbot der direkten oder indirekten Diskriminierung wegen des Alters nach Art. 2 der Richtlinie ausnehmen dürfen, solange dies nicht zu Diskriminierungen wegen des Geschlechts führt?
2.
Ist die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates betreffend die Festsetzung von Altersgrenzen für den Zugang zu betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit dahin auszulegen, dass es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt ist, eine Rechtslage aufrechtzuerhalten, nach der ein Arbeitgeber als Teil des Entgelts altersabgestufte Rentenversicherungsbeiträge zahlen kann, indem er z. B. einen Rentenversicherungsbeitrag von 6 % für Mitarbeiter unter 35 Jahren zahlt, von 8 % für Mitarbeiter von 35 bis 44 Jahren und von 10 % für Mitarbeiter über 45 Jahre, solange dies nicht zu Diskriminierungen wegen des Geschlechts führt?
(1) Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16).
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