3.12.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 355/10
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal da Relação de Guimarães (Portugal), eingereicht am 22. September 2011 — Jonathan Rodrigues Esteves/Seguros Allianz Portugal SA
(Rechtssache C-486/11)
2011/C 355/16
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal da Relação de Guimarães
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Jonathan Rodrigues Esteves
Beklagte: Seguros Allianz Portugal SA
Vorlagefragen
a)
Ist der durch Art. 4 der Fünften Richtlinie (2005/14/EG (1)) eingeführte Art. 1a der Dritten Richtlinie 90/232/EWG (2) zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in dem Sinne auszulegen, dass er einer nationalen Regelung (wie der nach den Art. 505 und 570 des portugiesischen Código Civil) entgegensteht, wonach Personen- und Sachschäden, die ein Fahrradfahrer bei einem Verkehrsunfall erleidet, an dem ein Kraftfahrzeug und ein Fahrrad beteiligt sind, nicht von der obligatorischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gedeckt sind, wenn der Unfall ausschließlich auf das Verhalten des Fahrradfahrers zurückzuführen ist?
b)
Für den Fall, dass diese Frage bejaht wird, d. h., dass dieser Ausschluss der Entschädigung gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt: Steht die Auslegung der genannten Gemeinschaftsrichtlinien einer nationalen Regelung entgegen, die diese Entschädigung unter Berücksichtigung des Verschuldens des Fahrradfahrers einerseits und der von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahr andererseits bei der Entstehung des Unfalls begrenzt oder mindert?
(1) ABl. L 149, S. 14.
(2) ABl. L 129, S. 33.
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