17.12.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 370/16
Vorabentscheidungsersuchen des Hajdú-Bihar Megyei Bíróság (Ungarn), eingereicht am 26. September 2011 — IBIS S.r.l./PARTIUM ’70 Műanyagipari Zrt.
(Rechtssache C-490/11)
2011/C 370/27
Verfahrenssprache: Ungarisch
Vorlegendes Gericht
Hajdú-Bihar Megyei Bíróság
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: IBIS S.r.l.
Beklagte: PARTIUM ’70 Műanyagipari Zrt.
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 45 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (1) des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen dahin auszulegen, dass das Gericht des Mitgliedstaats, in dem die Anerkennung geltend gemacht wird, im Verfahren über den in Art. 45 vorgesehenen Rechtsbehelf den Antrag auf Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung zurückweisen kann, wenn die in Art. 54 der Verordnung vorgesehene Bescheinigung ausgestellt wurde, obwohl die Voraussetzungen des Art. 66 Abs. 2 Buchst. a oder b der Verordnung nicht vorliegen?
2.
Sollte die Frage bejaht werden: Wie ist Art. 35 Abs. 3 der Verordnung in Verbindung mit Art. 66 der Verordnung auszulegen?
3.
Steht Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung dem entgegen, dass auf der Grundlage der vom Gericht des Ursprungsstaats ausgestellten Bescheinigung der Antrag auf Vollstreckbarerklärung zurückgewiesen wird, wenn aus der Entscheidung, für die die Bescheinigung ausgestellt wurde, hervorgeht, dass eine Schiedsklausel existiert?
(1) Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 12, S. 1).
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