4.2.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 32/13
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Berlin (Deutschland) eingereicht am 3. Oktober 2011 — Deutsche Umwelthilfe e.V. gegen Bundesrepublik Deutschland
(Rechtssache C-515/11)
2012/C 32/22
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Beklagte: Bundesrepublik Deutschland
Vorlagefragen
1.
Ist Artikel 2 Nr. 2 Satz 2 der Richtlinie 2003/4/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates dahin auszulegen, dass ein Handeln in gesetzgebender Eigenschaft auch bei Tätigkeiten von Gremien und Einrichtungen gegeben ist, die die Rechtssetzung durch die Exekutive aufgrund einer Ermächtigung durch ein Parlamentsgesetz betreffen?
2.
Sofern die Frage zu Nr. 1 bejaht wird: Werden solche Gremien und Einrichtungen dauerhaft oder nur für die Zeit bis zum Abschluss des Rechtssetzungsverfahrens von dem Begriff der „Behörde“ nicht erfasst?
(1) ABl. L 41, S. 26.
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