14.1.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 13/5
Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 20. Oktober 2011 — Novartis Pharma GmbH gegen Apozyt GmbH
(Rechtssache C-535/11)
2012/C 13/10
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Landgericht Hamburg
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Novartis Pharma GmbH
Beklagte: Apozyt GmbH
Vorlagefrage
Umfasst der Begriff „hergestellt“ im Einleitungssatz des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur (1) auch solche Prozesse, bei denen Teilmengen eines nach den genannten Verfahren entwickelten und fertig produzierten Medikaments auf jeweilige Verschreibung und Beauftragung durch einen Arzt in ein anderes Gefäß abgefüllt werden, wenn dadurch die Zusammensetzung des Arzneimittels nicht verändert wird, also insbesondere die Herstellung von Fertigspritzen, die mit einem nach der Verordnung zugelassenen Medikament befüllt worden sind?
(1) ABl. L 136, S. 1
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