11.2.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 39/9
Rechtsmittel, eingelegt am 15. November 2011 von ClientEarth gegen den Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 6. September 2011 in der Rechtssache T-452/10, ClientEarth, unterstützt durch Königreich Dänemark, Republik Finnland und Königreich Schweden/Rat der Europäischen Union
(Rechtssache C-573/11 P)
2012/C 39/15
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: ClientEarth (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalte P. Kirch)
Andere Verfahrensbeteiligte: Königreich Dänemark, Republik Finnland, Königreich Schweden, Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
—
den Beschluss des Gerichts vom 6. September 2011 in der Rechtssache T-452/10 aufzuheben,
—
dem Rat der Europäischen Union die Kosten aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Die Rechtsmittelführerin trägt vor, das Gericht habe die Begriffe „Unabhängigkeit“ und „Dritter“ im Zusammenhang mit der Anwendung von Art. 19 Abs. 1, 3 und 4 der Satzung des Gerichtshofs und von Art. 43 § 1 der Verfahrensordnung rechtsfehlerhaft ausgelegt.
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