4.2.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 32/14
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Administrativo e Fiscal do Porto (Portugal), eingereicht am 22. November 2011 — Grande Área Metropolitana do Porto (GAMP)/Ministério da Agricultura, do Mar, do Ambiente e do Ordenamento do Território u. a.
(Rechtssache C-579/11)
2012/C 32/26
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal Administrativo e Fiscal do Porto
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Grande Área Metropolitana do Porto (GAMP)
Beklagte: Ministério da Agricultura, do Mar, do Ambiente e do Ordenamento do Território, Comissão Diretiva do Programa Operacional Potencial Humano, Ministério do Trabalho e da Solidariedade Social
Gegeninteressenten: Sindicato dos Quadros Técnicos do Estado, Ministério da Saúde, Instituto do Desporto de Portugal (IP)
Vorlagefragen
1.
Ist das Gemeinschaftsrecht, d. h. insbesondere die Art. 5 bis 8, 22, 32, 34, 35 und 56 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 (1) und die Art. 174, 175 und 176 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, dahin auszulegen, dass es keine Ausnahmen vom Grundsatz der territorialen Förderfähigkeit der Ausgaben zulässt, so dass Ausgaben für Vorhaben, die vom Strukturfonds und vom Kohäsionsfonds kofinanziert werden, nach den operationellen Programmen nur förderfähig sind, wenn sie in den NUTS-II-Regionen getätigt werden, die unter das jeweilige operationelle Programm fallen?
2.
Sind die oben angeführten Vorschriften dahin auszulegen, dass sie insbesondere den nationalen Behörden nicht erlauben, Regeln aufzustellen, die als Ausnahmen vom Grundsatz der territorialen Förderfähigkeit der Ausgaben es gestatten, Investitionen als nach den speziell auf das Ziel Konvergenz ausgerichteten operationellen Programmen förderfähig anzusehen, wenn der Ort dieser Investitonen oder die begünstigte Stelle nicht in den NUTS-II-Regionen liegt, die von diesen operationellen Programmen erfasst werden?
3.
Oder ist das Gemeinschaftsrecht, d. h. insbesondere die Art. 5 bis 8, 22, 32, 34, 35 und 56 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 und die Art. 174, 175 und 176 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, im Gegenteil dahin auszulegen, dass es Ausnahmen vom Grundsatz der territorialen Förderfähigkeit der Ausgaben nicht entgegensteht und somit den nationalen Behörden erlaubt, Regeln aufzustellen, die es gestatten, Ausgaben für Vorhaben, die vom Strukturfonds und vom Kohäsionsfonds kofinanziert werden, als nach den operationellen Programmen förderfähig anzusehen, auch wenn sie nicht in den NUTS-II-Regionen getätigt werden, die unter das jeweilige operationelle Programm fallen, insbesondere, wenn es sich um Ausgaben/Vorhaben handelt, die einen erheblichen Ausstrahlungseffekt (spill-over effect) haben, d. h., die je nach der Art des Vorhabens und der Multiplikatorwirkung, die sie in anderen Regionen als jenen haben, in denen die Investition getätigt wird, gerechtfertigt sind?
4.
Verwehren diese Vorschriften den nationalen Behörden insbesondere nicht, Regeln aufzustellen, die es erlauben, Investitionen als im Bereich der auf das Ziel Konvergenz ausgerichteten operationellen Programme förderfähig anzusehen, wenn der Ort dieser Investitionen oder die begünstigte Stelle nicht in den NUTS-II-Regionen liegt, die unter dieses Ziel Konvergenz fallen, insbesondere, wenn es sich um Investitionen/Vorhaben handelt, die einen erheblichen Ausstrahlungseffekt (spill-over effect) haben, d. h., die je nach der Art des Vorhabens und der Multiplikatorwirkung, die sie in anderen Regionen als jenen haben, in denen die Investition getätigt wird, gerechtfertigt sind?
(1) Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 (ABl. L 210, S. 25).
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