4.2.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 32/15
Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 25. November 2011 — Christoph Becker gegen Société Air France SA
(Rechtssache C-594/11)
2012/C 32/27
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Christoph Becker
Beklagte: Société Air France SA
Vorlagefrage
Steht dem Fluggast eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 der Verordnung (EG) 261/2004 (1) zu, wenn sich der Abflug um eine Zeitspanne verzögert hat, die unterhalb der in Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung definierten Grenzen liegt, die Ankunft am letzten Zielort aber mindestens drei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit erfolgt?
(1) Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91; ABl. L 46, S. 1.
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