11.2.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 39/10
Vorabentscheidungsersuchen der Juridiction de Proximité de Chartres (Frankreich), eingereicht am 25. November 2011 — Hervé Fontaine/Mutuelle Générale de l'Éducation Nationale
(Rechtssache C-603/11)
2012/C 39/19
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Juridiction de Proximité de Chartres
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Hervé Fontaine
Beklagte: Mutuelle Générale de l'Éducation Nationale
Vorlagefrage
Stehen die Art. 101 und 102 des am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichneten und im französischen Staatsgebiet am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einer nationalen Regelung wie der sich aus Art. L 112-1 des französischen Code de la Mutualité (Gesetz über die Hilfskassen auf Gegenseitigkeit) ergebenden insoweit entgegen, als seine Auslegung den als Mutuelles (Hilfskassen auf Gegenseitigkeit) organisierten Krankenzusatzversicherungen untersagen würde, ihre Leistungen den Bedingungen anzupassen, unter denen die Handlungen und Dienste erbracht werden, während eine solche Beschränkung den anderen Unternehmen, die eine Krankenzusatzversicherung anbieten, nicht auferlegt wird, gleich, ob sie dem Code des Assurances (Versicherungsgesetzbuch) oder dem Code de la Sécurité Sociale (Gesetzbuch der sozialen Sicherheit) unterliegen?
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