3.3.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 65/4
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Milano (Italien), eingereicht am 30. November 2011 — Strafverfahren gegen Vincenzo Veneruso
(Rechtssache C-612/11)
2012/C 65/07
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale di Milano
Beteiligte des Ausgangsverfahrens
Vincenzo Veneruso
Vorlagefrage
Lassen die Art. 43 und 49 EG-Vertrag in Bezug auf die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit im Bereich der Sportwetten eine nationale Regelung zu, die eine Monopolstellung und ein System von Konzessionen und Erlaubnissen festlegt und für eine bestimmte Anzahl von Konzessionsnehmern Folgendes vorsieht:
a)
eine allgemeine Ausrichtung des Schutzes für die Inhaber von Konzessionen, die früher aufgrund eines Verfahrens erteilt wurden, das rechtswidrig einen Teil der Wirtschaftsteilnehmer ausschloss;
b)
die Geltung von Vorschriften, die praktisch die Aufrechterhaltung von Geschäftspositionen sicherstellen, die nach einem Verfahren erworben wurden, das rechtswidrig einen Teil der Wirtschaftsteilnehmer ausschloss (wie etwa das Verbot für neue Konzessionsnehmer, ihre Schalter näher als in der festgelegten Entfernung von einem bereits bestehenden Schalter zu eröffnen);
c)
die Festlegung von Tatbeständen des Konzessionsentzugs oder des Verfalls von Sicherheitsleistungen in erheblicher Höhe, darunter den Fall, dass der Konzessionsnehmer unmittelbar oder mittelbar grenzüberschreitenden Wetttätigkeiten nachgeht, die mit den konzessionierten vergleichbar sind.
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