28.1.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 25/43
Rechtsmittel, eingelegt am 1. Dezember 2011 von Luigi Marcuccio gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 14. September 2011 in der Rechtssache T-236/02, Marcuccio/Kommission
(Rechtssache C-617/11 P)
2012/C 25/81
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission
Anträge
Der Rechtsmittelführer beantragt,
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die Teile des Urteils vom 14. September 2011 in der Rechtssache T-236/02 aufzuheben, mit denen die von ihm in seinen im Verfahren des ersten Rechtszugs eingereichten Schriftsätzen gestellten Anträge auf Gewährung von Zulagen und Schadensersatz zurückgewiesen worden sind;
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in erster Linie der Kommission die Kosten aufzuerlegen und den Anträgen auf Gewährung von Zulagen und auf Schadensersatz in vollem Umfang und ohne Ausnahme stattzugeben;
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hilfsweise, die Rechtssache teilweise an das Gericht zu neuer Entscheidung in der Sache über die Anträge auf Gewährung von Zulagen und Schadensersatz zurückzuverweisen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
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Verfahrensfehler, die so schwer seien, dass sie die Interessen des Rechtsmittelführers in nicht wiedergutzumachender Weise schädigten;
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völliges Fehlen einer Begründung, auch wegen Unangemessenheit, Tautologie, Unlogik und Inkohärenz sowie unrichtiger, irriger, falscher und unangemessener Auslegung und Anwendung von Anhang X des Statuts der Beamten der Europäischen Union, der Regeln für die Auslegung von Vorschriften und der Voraussetzungen für die Verurteilung eines Organs der Europäischen Union zum Ersatz eines Schadens;
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Verwechslung und Willkürlichkeit der Tatsachenfeststellungen sowie Zugrundelegung eines falschen Sachverhalts und Verfälschung von Tatsachen;
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Zugrundelegung eines falschen Sachverhalts und Sachverhaltsunterstellung sowie unrichtige, irrige, falsche und unangemessene Auslegung und Anwendung der Regeln für die Zulässigkeit von Klagen.
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