11.2.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 39/11
Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d’État (Frankreich), eingereicht am 5. Dezember 2011 — Société Geodis Calberson GE/FranceAgriMer
(Rechtssache C-623/11)
2012/C 39/21
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Conseil d’État
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführerin: Société Geodis Calberson GE
Rechtsmittelgegner: FranceAgriMer
Vorlagefrage
Der Conseil d’État fragt den Gerichtshof der Europäischen Union, ob Art. 16 der Verordnung EG Nr. 111/1999 (1) der Kommission vom 18. Januar 1999 dahin auszulegen ist, dass er dem Gerichtshof der Europäischen Union die Zuständigkeit zuweist, in Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, die die Voraussetzungen betreffen, unter denen die Interventionsstelle, bei der die Angebote im Rahmen der Ausschreibung von Aufträgen für die unentgeltliche Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Russland einzureichen sind, die dem Zuschlagsempfänger geschuldete Zahlung und die Freigabe der vom Zuschlagsempfänger zugunsten dieser Stelle geleisteten Liefersicherheit veranlasst, insbesondere bei Klagen auf Ersatz des Schadens, der durch die Fehler der Interventionsstelle bei der Ausführung dieser Maßnahmen entstanden ist.
(1) Verordnung (EG) Nr. 111/1999 der Kommission vom 18. Januar 1999 mit allgemeinen Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2802/98 des Rates über ein Programm zur Versorgung der Russischen Föderation mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (ABl. L 14, S. 3).
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