3.3.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 65/5
Rechtsmittel, eingelegt am 12. Dezember 2011 vom Rat der Europäischen Union gegen das Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 27. September 2011 in der Rechtssache T-199/04, Gul Ahmed/Rat der Europäischen Union, unterstützt durch die Europäische Kommission
(Rechtssache C-638/11 P)
2012/C 65/10
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: J.-P. Hix, Rechtsanwalt G. Berrisch)
Andere Verfahrensbeteiligte: Gul Ahmed Textile Mills Ltd, Europäische Kommission
Anträge
Der Rechtsmittelführer beantragt,
—
das angefochtene Urteil (Urteil des Gerichts vom 27. September 2011 in der Rechtssache T-199/04) aufzuheben, soweit das Gericht i) die Verordnung (EG) Nr. 397/2004 (1) zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in Pakistan für nichtig erklärt hat und ii) dem Rat seine eigenen Kosten und die der Klägerin entstandenen Kosten auferlegt hat;
—
den dritten Teil des fünften Klagegrundes zurückzuweisen;
—
die Sache im Übrigen an das Gericht zurückzuverweisen;
—
der Klägerin die Kosten des Rechtsmittels aufzuerlegen;
—
die Entscheidung über die Kosten für das Verfahren vor dem Gericht vorzubehalten.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Der Rat macht geltend, das Gericht habe zu Unrecht befunden, dass die Aufhebung der vorherigen Antidumpingzölle auf Bettwäsche aus Pakistan und die Umsetzung eines Schemas allgemeiner Zollpräferenzen zugunsten von Pakistan Anfang 2002 „andere Faktoren“ im Sinne von Art. 3 Abs. 7 der Grundverordnung dargestellt hätten. Infolgedessen habe das Gericht zu Unrecht befunden, dass im vorliegenden Fall die Organe gegen Art. 3 Abs. 7 der Grundverordnung verstoßen hätten, da sie die angeblich schädigenden Auswirkungen dieser Faktoren nicht abgegrenzt hätten.
(1) Verordnung (EG) Nr. 397/2004 des Rates vom 2. März 2004 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in Pakistan (ABl. L 66, S. 1).
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