17.3.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 80/11
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 16. Dezember 2011 — Land Berlin gegen Ellen Mirjam Sapir u.a.
(Rechtssache C-645/11)
2012/C 80/14
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Land Berlin
Beklagte: Ellen Mirjam Sapir, Michael J Busse, Mirjam M Birgansky, Gideon Rumney, Benjamin Ben-Zadok, Hedda Brown
Vorlagefragen:
1.
Ist die Rückforderung einer ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlung auch dann eine Zivilsache im Sinne von Art. 1 Abs. 1 VO (EG) Nr. 44/2001 (1), wenn ein Bundesland durch eine Behörde angewiesen wird, zur Wiedergutmachung einen Teil des Erlöses aus einem Grundstückskaufvertrag an den Geschädigten auszuzahlen, stattdessen aber versehentlich den ganzen Kaufpreis an diesen überweist?
2.
Besteht die nach Art. 6 Nr. 1 VO (EG) Nr. 44/2001 erforderliche enge Beziehung mehrerer Klagen auch, wenn sich die Beklagten auf weitergehende Wiedergutmachungsansprüche berufen, über die nur einheitlich entschieden werden kann?
3.
Ist Art. 6 Nr. 1 VO (EG) Nr. 44/2001 auch auf Beklagte anwendbar, die ihren Wohnsitz nicht in der Europäischen Union haben? Wenn ja: Gilt das auch, wenn dem Urteil im Wohnsitzstaat des Beklagten nach bilateralen Abkommen mit dem Entscheidungsstaat die Anerkennung mangels Zuständigkeit versagt werden könnte?
(1) Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, ABl. L 12, S. 1.
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