Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 14. Dezember 2011 – Corpul Naţional al Poliţiştilor/Ministerul Administraţiei şi Internelor (MAI) u. a.
(Rechtssache C‑434/11)
„Vorabentscheidungsersuchen – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Zulässigkeit einer nationalen Regelung, mit der eine Kürzung des Gehalts mehrerer Kategorien von im öffentlichen Dienst Beschäftigten eingeführt wird – Mangelnde Umsetzung des Unionsrechts – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs“
Vorabentscheidungsverfahren – Zuständigkeit des Gerichtshofs – Grenzen – Ersuchen um Auslegung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Nationale Regelung, die keine Maßnahme der Durchführung des Unionsrechts darstellt – Unzuständigkeit des Gerichtshofs (Art. 6 Abs. 1 EUV; Art. 267 AEUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 51 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 13, 15-17 und Tenor)
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Tribunal Alba – Auslegung von Art. 17 Abs. 1, Art. 20 und Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Zulässigkeit einer nationalen Regelung, mit der eine Kürzung des Gehalts mehrerer Kategorien von im öffentlichen Dienst Beschäftigten eingeführt wird – Verletzung des Eigentumsrechts und Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung
Tenor
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der vom Tribunal Alba (Rumänien) mit Entscheidung vom 28. Juli 2011 vorgelegten Frage offensichtlich unzuständig.
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