Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 10. Oktober 2012 –
Griechenland/Kommission
(Rechtssache C-497/11 P)
„Rechtsmittel – EFRE – Kürzung der finanziellen Beteiligung – Operationelles Programm des Ziels 1 (1994–1999), ‚Zugänge und Straßenverkehrsachsen‘ in Griechenland – Delegation von Unterstützungsaufgaben durch die Kommission an Dritte – Berufsgeheimnis – Satz der finanziellen Berichtigung – Beurteilungsspielraum der Kommission – Gerichtliche Überprüfung“
1. Rechtsmittel – Gründe – Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 35, 36)
2. Rechtsmittel – Gründe – Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente – Unzulässigkeit (Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnr. 46)
3. Rechtsmittel – Gründe – Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das erstmals im Rechtsmittelverfahren geltend gemacht wird – Offensichtliche Unzulässigkeit (Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnr. 68)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 13. Juli 2011, Griechenland/Kommission (T-81/09), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008) 8573 der Kommission vom 15. Dezember 2008 über die Kürzung des finanziellen Beitrags des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der ursprünglich für das Operationelle Programm des Ziels 1 (1994–1999), „Zugänge und Straßenverkehrsachsen“ in Griechenland, gewährt worden war, teilweise abgewiesen hat
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
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