22.9.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 287/40
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 10. Juli 2012 — AV/Kommission
(Rechtssache F-4/11) (1)
(Öffentlicher Dienst - Bediensteter auf Zeit - Einstellung - Medizinischer Vorbehalt - Rückwirkende Anwendung des medizinischen Vorbehalts - Gutachten des Invaliditätsausschusses)
2012/C 287/72
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: AV (Cadrezzate, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Verfügungen, gegenüber dem Kläger von dem in Art. 32 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union vorgesehenen medizinischen Vorbehalt Gebrauch zu machen und ihm kein Invalidengeld zu gewähren
Tenor des Urteils
1.
Die Verfügung vom 12. April 2010, mit der die Europäische Kommission gegenüber AV von dem in Art. 32 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union vorgesehenen medizinischen Vorbehalt Gebrauch gemacht hat, wird aufgehoben.
2.
Die Verfügung der Europäischen Kommission vom 16. April 2010 wird soweit aufgehoben, als sie AV kein Invalidengeld gewährt hat.
3.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die AV entstanden sind.
(1) ABl. C 179 vom 18.6.2011, S. 21.
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