16.2.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 46/27
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 13. Dezember 2012 — AX/EZB
(Verbundene Rechtssachen F-7/11 und F-60/11) (1)
(Öffentlicher Dienst - Bedienstete der EZB - Disziplinarverfahren - Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten ohne Kürzung seines Grundgehalts - Rücknahme einer Entscheidung - Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Begründung - Gründe einer Entscheidung - Behauptete Verletzung der beruflichen Pflichten - Schweres Dienstvergehen)
2013/C 46/51
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: AX (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und M. Vandenbussche)
Beklagte: Europäische Zentralbank (Prozessbevollmächtigte: P. Embley und E. Carlini sowie Rechtsanwalt B. Wägenbaur in der Rechtssache F-7/11, und P. Embley und M. López Torres sowie Rechtsanwalt B. Wägenbaur in der Rechtssache F-60/11)
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst — Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Beklagten über die vorläufige Dienstenthebung des Klägers mit Wirkung vom 5. August 2010 und auf Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens
Tenor des Urteils
1.
Die Klagen in den verbundenen Rechtssachen F-7/11 und F-60/11 werden abgewiesen.
2.
AX trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Zentralbank.
(1) ABl. C 152 vom 21.5.2011, S.33, und ABl. C 211 vom 16.7.2011, S. 35.
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