28.4.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 126/26
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 8. Februar 2012 — Bouillez u. a./Rat
(Rechtssache F-11/11) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2010 - Ablehnung einer Beförderung - Abwägung der Verdienste der Beamten der Funktionsgruppe AST nach ihren Laufbahnschienen - Verpflichtung eines Organs, eine rechtswidrige Durchführungsvorschrift zum Statut nicht anzuwenden)
2012/C 126/48
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Vincent Bouillez u. a. (Overijse, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und J. Herrmann)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, die Kläger im Beförderungsverfahren 2010 nicht in die nächsthöhere Besoldungsgruppe zu befördern
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Kläger.
(1) ABl. C 139 vom 7.5.11, S. 30.
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