28.7.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 227/36
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 13. Juni 2012 — Mocová/Kommission
(Rechtssache F-41/11) (1)
(Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Nichtverlängerung eines befristeten Vertrags - Ermessen - Art. 8 der BSB - Art. 4 der Entscheidung des Generaldirektors des OLAF vom 30. Juni 2005 über die neue Politik bei Einstellung und Beschäftigung des Zeitpersonals des OLAF - Höchstlaufzeit der Verträge für Bedienstete auf Zeit)
2012/C 227/59
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Dana Mocová (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung des Generaldirektors des OLAF, den Antrag der Klägerin auf Verlängerung ihres Vertrags als Bedienstete auf Zeit im Sinne von Art. 2 Buchst. a der BSB abzulehnen
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 282 vom 24.9.2011, S. 51.
Full & Egal Universal Law Academy