16.2.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 46/28
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 13. Dezember 2012 — Honnefelder/Kommission
(Rechtssache F-42/11) (1)
(Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Aufhebung einer Entscheidung des Prüfungsausschusses für ein Auswahlverfahren - Durchführung der rechtskräftigen Entscheidung - Grundsatz der Gesetzmäßigkeit - Einrede der Rechtswidrigkeit gegen die Entscheidung, ein allgemeines Auswahlverfahren wiederzueröffnen)
2013/C 46/54
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Stephanie Honnefelder (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Bode)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Eggers und P. Pecho, dann B. Eggers)
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst — Klage auf Aufhebung der Entscheidung, die Klägerin nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens EPSO/AD/26/05 aufzunehmen
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Frau Honnefelder trägt zwei Drittel ihrer Kosten.
3.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und ein Drittel der Kosten von Frau Honnefelder.
(1) ABl. C 183 vom 25.6.2011, S. 34.
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