25.5.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 147/32
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 21. März 2013 — Taghani/Kommission
(Rechtssache F-93/11) (1)
(Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Entscheidung des Prüfungsausschusses des Auswahlverfahrens über die Nichtzulassung zu den Prüfungen - Rechtsbehelfe - Klage, die erhoben wird, ohne die Entscheidung über die Beschwerde abzuwarten - Zulässigkeit - Änderung der Ausschreibung des Auswahlverfahrens nach Abhaltung der Zulassungsprüfungen - Grundsatz des Schutzes des berechtigten Vertrauens - Rechtssicherheit)
2013/C 147/58
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Jamal Taghani (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Blot)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST/111/10 — Sekretäre (AST 1), den Kläger nicht zu den Prüfungen zuzulassen
Tenor des Urteils
1.
Die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST/111/10 vom 15. Juni 2011, Herrn Taghani nicht zu den Prüfungen zuzulassen, wird aufgehoben.
2.
Die Europäische Kommission wird verurteilt, 1 000 Euro an Herrn Taghani zu zahlen.
3.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 347 vom 26.11.2011, S. 46.
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