1.2.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 31/19
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 11. Dezember 2013 — Teughels/Kommission
(Rechtssache F-117/11) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehalt - Übertragung der in einem nationalen Rentenversicherungssystem erworbenen Ruhegehaltsansprüche - Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes zum Versorgungssystem der Union - Anpassung der versicherungsmathematischen Werte - Erfordernis des Erlasses Allgemeiner Durchführungsbestimmungen - Zeitliche Geltung der neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen)
2014/C 31/31
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Catherine Teughels (Eppegem, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und J. Baquero Cruz)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Amtes für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche über die Festsetzung der Ruhegehaltsansprüche der Klägerin und der Berechnung der Anzahl der bei der Festsetzung dieser Ansprüche anzurechnenden ruhegehaltsfähigen Dienstjahre
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Frau Teughels entstandenen Kosten zu tragen.
(1) ABl. C 25 vom 28.1.2012, S. 70.
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