27.4.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 123/28
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 13. März 2013 — Mendes/Kommission
(Rechtssache F-125/11) (1)
(Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtzulassung zu den Prüfungen - Pflicht der Verwaltung, Beschwerden aufgeschlossen auszulegen - Änderung der Stellenausschreibung nach Abhaltung der Zugangstests - Grundsatz des Vertrauensschutzes - Rechtssicherheit)
2013/C 123/49
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Isabel Mendes (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Blot)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: J. Currall)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, die Klägerin nicht zu den Prüfungen im Rahmen des Auswahlverfahrens EPSO/AST/111/10 zuzulassen
Tenor des Urteils
1.
Die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AST/111/10 vom 7. April 2011, die Klägerin nicht zu den Prüfungen zuzulassen, wird aufgehoben.
2.
Die Europäische Kommission wird verurteilt, der Klägerin 2 000 Euro zu zahlen.
3.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 65 vom 3.3.2012, S. 21.
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