1.2.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 31/19
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 11. Dezember 2013 — Verile und Gjergji/Kommission
(Rechtssache F-130/11) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehalt - Übertragung der in einem nationalen Rentenversicherungssystem erworbenen Ruhegehaltsansprüche - Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes zum Versorgungssystem der Union - Anpassung der versicherungsmathematischen Werte - Erfordernis des Erlasses Allgemeiner Durchführungsbestimmungen - Zeitliche Geltung der neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen - Rücknahme eines Vorschlags zur Anrechnung von ruhegehaltsfähigen Dienstjahren - Rechtmäßigkeit - Voraussetzungen)
2014/C 31/32
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Marco Verile (Cadrezzate, Italien) und Anduela Gjergji (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, A. Coolen, J.-N. Louis, É. Marchal und S. Orlandi)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und J. Baquero Cruz)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der auf den neu berechneten Vorschlag des Amtes für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche gestützten Entscheidungen über die Übertragung der vor Dienstantritt bei der Kommission erworbenen Ruhegehaltsansprüche
Tenor des Urteils
1.
Die an Herrn Verile und an Frau Gjergji gerichteten Entscheidungen der Europäischen Kommission vom 20. Mai 2011 und vom 19. Mai 2011 werden aufgehoben.
2.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Herrn Verile und Frau Gjergji entstanden Kosten zu tragen.
(1) ABl. C 65 vom 3.3.2012, S. 22.
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