8.12.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 379/34
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 13. September 2012 — Markland/Europol
(Rechtssache F-34/11) (1)
(Öffentlicher Dienst - Personal von Europol - Vertrag als Bediensteter auf Zeit - Anwendung der BSB - Einstufung in die Besoldungsgruppe - Offensichtlich unbegründete Klage)
2012/C 379/55
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Saskia Jane Markland (Den Haag, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. D. Dane)
Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol) (Prozessbevollmächtigte: D. Neumann, D. El Khoury und J. Arnould)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung, die Klägerin in die Besoldungsgruppe AST 5 einzustufen
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
2.
Frau Markland trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Europäischen Polizeiamts.
(1) ABl. C 204 vom 9.7.2011, S. 30.
Full & Egal Universal Law Academy