12.5.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 138/32
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 6. Dezember 2011 — Wendelboe/Kommission
(Rechtssache F-85/11) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Zwischenstreit - Einrede der Unzulässigkeit - Ablehnung einer Beförderung - Übernahme durch ein anderes Organ im laufenden Beförderungsverfahren, in dem der Beamte bei seinem Herkunftsorgan befördert worden wäre - Beschwerde - Verspätete Einlegung - Unzulässigkeit)
2012/C 138/72
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Wendelboe (Howald, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und C. Berardis-Kayser)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, die Klägerin nicht im Beförderungsverfahren 2009 mit Wirkung vom 1. März 2009 nach Besoldungsgruppe AST 5 zu befördern
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Frau Wendelboe trägt sämtliche Kosten.
(1) ABl. C 340 vom 19.11.2011, S. 42.
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