18.6.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 179/21
Klage, eingereicht am 31. März 2011 — AV/Kommission
(Rechtssache F-4/11)
2011/C 179/34
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: AV (Cadrezzate, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Coolen, J.-N. Louis, É. Marchal)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidungen, gegenüber dem Kläger von dem in Art. 32 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union vorgesehenen medizinischen Vorbehalt Gebrauch zu machen und ihm kein Invalidengeld zu gewähren
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 12. Oktober 2010 aufzuheben, mit der seine Beschwerde gegen die Entscheidungen vom 12. April 2010, ihm gegenüber von dem in Art. 32 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten (BSB) vorgesehenen Vorbehalt Gebrauch zu machen, und vom 16. April 2010, ihm kein Invalidengeld zu gewähren, zurückgewiesen wurde;
—
soweit erforderlich, die Entscheidungen vom 12. April 2010, ihm gegenüber von der in Art. 32 der (BSB) vorgesehenen Vorbehaltsklausel Gebrauch zu machen, und vom 16. April 2010, ihm kein Invalidengeld zu gewähren, aufzuheben;
—
der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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