7.5.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 139/30
Klage, eingereicht am 21. Januar 2011 — Mariën/Kommission
(Rechtssache F-5/11)
2011/C 139/55
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Peter Mariën (Elsene, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Theeuwes und F. Pons)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Nichtigerklärung der Entscheidung des Leiters der EU-Delegation in Afghanistan, wonach die Mitglieder dieser Delegation ihr Hotel verlassen und in eine Wohnanlage der EU umziehen mussten
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die an ihn gerichtete, in einer E-Mail-Nachricht des EU-Sonderbeauftragten und Leiters der EU-Delegation in Afghanistan vom 11. Januar 2011 enthaltene Entscheidung, am 14. Januar 2011 in das Wohngebiet in Kabul, Afghanistan, umzuziehen, aufzuheben;
—
der Kommission alle Kosten im Zusammenhang mit den vorläufigen Wohnmaßnahmen aufzuerlegen;
—
der Kommission aufzugeben, an ihn Schadensersatz in Höhe von 10 000 Euro wegen des verursachten psychologischen Stresses und Schadens zu zahlen;
—
der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
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