26.3.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 95/14
Klage, eingereicht am 7. Februar 2011 — Bojinova und Ghiba/Kommission
(Rechtssache F-10/11)
2011/C 95/23
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerinnen: Silvia Bojinova (Brüssel, Belgien) und Dorina Maria Ghiba (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Mourato)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidungen der Prüfungsausschüsse für die Auswahlverfahren COM/INT/EU2/10/AD5 und COM/INT/EU2/AST3, die Bewerbungen der Klägerinnen abzulehnen, weil sie die in den Bekanntmachungen der Auswahlverfahren verlangten Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllten
Anträge
Die Klägerinnen beantragen,
—
die Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 11. Mai 2010, die Bewerbung von Silvia Bojinova im internen Auswahlverfahren COM/INT/EU2/10/AD5 abzulehnen, sowie die bestätigende Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 26. Oktober 2010 über die Zurückweisung der am 6. August 2010 hiergegen eingelegten Beschwerde aufzuheben;
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die Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 10. Mai 2010, die Bewerbung von Dorina Maria Ghiba im internen Auswahlverfahren COM/INT/EU2/AST3 abzulehnen, sowie die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 26. Oktober 2010 über die Zurückweisung der am 4. August 2010 hiergegen eingelegten Beschwerde aufzuheben;
—
der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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