22.10.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 311/47
Klage, eingereicht am 2. August 2011 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-79/11)
2011/C 311/86
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Ersatz des angeblich aufgrund fehlender Maßnahmen zur Durchführung des Urteils F-128/07 entstandenen materiellen und immateriellen Schadens.
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Kommission zu verurteilen, einen Betrag in Höhe von 10 000 Euro an ihn zu zahlen, weil ihm aufgrund des Fehlens ihn betreffender Durchführungsmaßnahmen eine Chance entgangen sei;
—
die Kommission zu verurteilen, einen Betrag in Höhe von 5 000 Euro an ihn zu zahlen, weil ihm durch das Fehlen jeglicher Mitteilung der Kommission darüber, wie sie nach dem Nichtigkeitsurteil vorgehen wolle, ein immaterieller Schaden entstanden sei;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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