26.11.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 347/45
Klage, eingereicht am 18. September 2011 — ZZ/Ausschuss der Regionen
(Rechtssache F-89/11)
2011/C 347/85
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)
Beklagter: Ausschuss der Regionen
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung des Ausschusses der Regionen über die Ablehnung des Antrags des Klägers gemäß Art. 90 Abs. 1 des Statuts auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der ihm angeblich im Rahmen eines Verwaltungs- und Disziplinarverfahrens entstanden ist
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung Nr. 0352/2010 des Ausschusses der Regionen vom 12. November 2010 über die Ablehnung seines am 14. Juli 2010 eingereichten Antrags gemäß Art. 90 Abs. 1 des Statuts auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der ihm im Rahmen eines Verwaltungs- und Disziplinarverfahrens entstanden ist, aufzuheben;
—
soweit erforderlich, die ausdrückliche Entscheidung des Ausschusses der Regionen vom 31. Mai 2011 über die Zurückweisung der Beschwerde, die er am 10. Februar 2011 gemäß Art. 90 Abs. 2 des Statuts eingereicht hat, aufzuheben;
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den Ausschuss der Regionen zu verurteilen, an ihn 15 000 Euro als Ersatz des durch die übermäßige Länge der gegen ihn durchgeführten Verwaltungs- und Disziplinarverfahren entstandenen immateriellen Schadens zu zahlen;
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den Ausschuss der Regionen zu verurteilen, ihm 15 000 Euro als Ersatz des durch vom Ausschuss der Regionen beim Ablauf der verschiedenen Verwaltungs- und Disziplinarverfahren begangene Fehler und Nachlässigkeiten entstandenen Schadens zu zahlen;
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den Ausschuss der Regionen zu verurteilen, ihm 41 888,68 Euro als Ersatz des durch seine erzwungene vorzeitige Versetzung in den Ruhestand entstandenen materiellen Schadens zu zahlen;
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den Ausschuss der Regionen zu verurteilen, Verzugszinsen auf die erwähnten Beträge zum Satz der Europäischen Zentralbank zuzüglich zwei Punkten zu zahlen;
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dem Ausschuss der Regionen die Kosten aufzuerlegen.
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