28.1.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 25/67
Klage, eingereicht am 26. September 2011 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-90/11)
2012/C 25/127
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwältin C. Pollicino)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, mit der die Kommission es ablehnt, dem Kläger einen Grad dauernder Teilinvalidität wegen eines Unfalls zuzuerkennen
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung der Kommission vom 19. April 2011 aufzuheben;
—
endgültig zu entscheiden, dass die „Regelung zur Sicherung der Beamten der Europäischen Gemeinschaften bei Unfällen und Berufskrankheiten“„das gesamte Hautsystem“ und nicht nur „tiefe Brandwunden und krankhafte Vernarbungen des Hautsystems“ umfasst;
—
die Kommission zu verurteilen, einen neuen Ärzteausschuss einzusetzen, der die Aufgabe hat, den Fall des Klägers im Licht der richtigen Auslegung der „Regelung“ zu prüfen, die das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union bis dahin im Rahmen der Prüfung der vorliegenden Klage gegeben haben wird;
—
der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
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