26.11.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 347/46
Klage, eingereicht am 28. September 2011 — ZZ/EIB
(Rechtssache F-95/11)
2011/C 347/88
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Thieltgen)
Beklagte: Europäische Investitionsbank
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der stillschweigenden Entscheidung der EIB, die Bedingungen der Ausübung und die Art der Aufgaben der Klägerin zu ändern, und Antrag auf Schadensersatz
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die stillschweigende Entscheidung der EIB aufzuheben, die Bedingungen der Ausübung und die Art der Aufgaben der Klägerin zu ändern;
—
der EIB aufzugeben, ihr eine ihrer Besoldungsgruppe und ihrer Funktion entsprechende Stelle zuzuweisen;
—
das Vorliegen von der EIB zurechenbaren Amtsfehlern festzustellen;
—
die Haftung der EIB gegenüber der Klägerin in Bezug auf die Rechtswidrigkeit der Entscheidung und die der EIB zurechenbaren Amtsfehler festzustellen;
—
die EIB zum Ersatz des physischen, immateriellen und materiellen Schadens, der sich aus der Rechtswidrigkeit der Entscheidung und aus den der Bank zurechenbaren Amtsfehlern ergibt, zuzüglich Verzugszinsen zu verurteilen;
—
in Bezug auf die Rechtswidrigkeit der Entscheidung in Höhe von
—
20 000 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens;
—
1 131 000 Euro als Ersatz des materiellen Schadens aufgrund entgangener Bezüge;
—
in Bezug auf die der EIB zurechenbaren Amtsfehler in Höhe von
—
119 100 Euro für die Verletzung der Fürsorge- und Schutzpflicht durch die EIB;
—
10 000 Euro für den Verstoß gegen Art. 42 der Personalordnung;
—
der EIB die Kosten aufzuerlegen.
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